Qualitätsverpflichtung
Wir machen das, was
wir können und was wir können, machen wir gut!
Die medizinische und
pflegerische Versorgung von erkrankten Menschen ist eine sehr anspruchsvolle, aufwendige und hochgradig arbeitsteilige Aufgabe. In so komplexen Strukturen stellt sich eine gute Qualität nicht
automatisch von alleine ein. Die Krankenhäuser sind daher gesetzlich zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet (§ 135a SGB V). Die
Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.
Als zugelassenes
Krankenhaus der Grund- und Basisversorgung beteiligen wir uns an den einrichtungsübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Soweit gesetzliche Mindestanforderungen an die Struktur-,
Prozess- und Ergebnisqualität vorgegeben sind, werden diese eingehalten.
Wir betreiben ein
hausinternes Qualitätsmanagement mit dem Ziel, Transparenz und Sicherheit hinsichtlich unserer hausindividuellen Qualitäten zu erlangen.
Die Führung und die
Mitarbeiter*innen der Krankenhaus Stockach GmbH verfolgen das Ziel, nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene medizinisch ausreichende und zweckmäßige Versorgung anzubieten, sondern, wann immer es
möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, auch darüber hinaus zu gehen.
Die Geschäftsführung